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Wenn man in einem Modellflugverein angeschlossen ist, so kümmert sich dieser auch um die evtl. notwendige Aufstiegsgenehmigung. Wenn man nicht in einem Verein fliegen kann oder will, dann sollte man sich sehr genau um die notwendigen rechtlichen Auflagen kümmern. Informationen zum sogennannten ''Wildfliegen'' findet man hier: | |||
[[Rechtliches zum Thema Wildfliegen]] | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Aktuelle Version vom 14. August 2014, 21:08 Uhr
Versicherung
Deutschland
Jeder ist dazu verpflichtet für seine Taten die Haftung zu übernehmen. Sollte daraus jemand geschädigt werden, gibt es Versicherer die diese Haftpflicht versichern.
Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27. Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden. Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
D.h.: Für alle Modellflugzeuge bis 25kg ist eine Modellflughalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Leider können RC-Helis in ungünstigen Fällen hohe Schäden sogar Personenschäden verursachen, die unter den o.g. Umständen nicht versichert sind und man seines Lebens nicht mehr froh wird.
Angeboten werden solche Versicherungen u.a. von:
- DMFV (Deutscher Modellflieger Verband)
- DMO (Deutsche Modellsport Organisation)
- MFSD (Modellflugsportverband Deutschland e.V.)
Jeder Modellflieger ist dazu verpflichtet, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschliessen.
Wo darf ich fliegen?
Wenn man in einem Modellflugverein angeschlossen ist, so kümmert sich dieser auch um die evtl. notwendige Aufstiegsgenehmigung. Wenn man nicht in einem Verein fliegen kann oder will, dann sollte man sich sehr genau um die notwendigen rechtlichen Auflagen kümmern. Informationen zum sogennannten Wildfliegen findet man hier: Rechtliches zum Thema Wildfliegen