Sicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Reichweite, bis zu der keine Störungen auftreten, sollte dem vom Hersteller der Fernsteuerung vorgeschriebenen Mindestwert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, sind alle RC-Komponenten zu überprüfen. | Die Reichweite, bis zu der keine Störungen auftreten, sollte dem vom Hersteller der Fernsteuerung vorgeschriebenen Mindestwert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, sind alle RC-Komponenten zu überprüfen. | ||
[http://www.modellflug.ch/agsicherheit/Checklisten/checkliste1_lang.htm#absatz_1 1. Code of Good Practice für alle Modellpiloten] | |||
== Versicherung == | == Versicherung == |
Version vom 27. Januar 2006, 19:00 Uhr
Die nachfolgenden Seiten wurden/werden geschrieben, um das Höchstmaß an Sicherheit mit dem nicht ganz ungefährlichen Modellhubschrauber zu gewährleisten.
Verhaltensregeln für die Sicherheit
Reichweitentest
Beim Reichweitentest wird sichergestellt, dass die Fernsteuerung ordnungsgemäß funktioniert. Dazu bleibt die Senderantenne eingeschoben und das Modell wird auf den Boden gestellt. Damit der Motor nicht anlaufen kann, wird der Akku vom Regler, bzw. bei Reglern mit BEC die Verbindung zwischen Regler und Motor getrennt. Nun entfernt man sich mit der Fernsteuerung vom Modell und beobachtet dabei, ob Servozucken auftritt, bzw. ob das Modell noch korrekt auf die Senderbefehle reagiert.
Die Reichweite, bis zu der keine Störungen auftreten, sollte dem vom Hersteller der Fernsteuerung vorgeschriebenen Mindestwert entsprechen. Ist dies nicht der Fall, sind alle RC-Komponenten zu überprüfen.
1. Code of Good Practice für alle Modellpiloten
Versicherung
Jeder ist dazu verpfichtet für seine Taten die Haftung zu übernehmen. Sollte daraus jemand geschädigt werden, gibt es Versicherer die diese Haftpflicht versichern.
Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27. Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden. Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
D.h.: Für alle Modellflugzeuge bis 25kg ist eine Modellflughalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Leider können RC-Helis in ungünstigen Fällen hohe Schäden sogar Personenschäden verursachen, die unter den o.g. Umständen nicht versichert sind und man seines Lebens nicht mehr froh wird.
Angeboten werden solche Versicherungen u.a. von:
Jeder Modellflieger ist dazu verpflichtet, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschliessen.