Recht/Versicherung

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Versicherung

Deutschland

Jeder ist dazu verpfichtet für seine Taten die Haftung zu übernehmen. Sollte daraus jemand geschädigt werden, gibt es Versicherer die diese Haftpflicht versichern.

Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27. Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden. Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!

D.h.: Für alle Modellflugzeuge bis 25kg ist eine Modellflughalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Leider können RC-Helis in ungünstigen Fällen hohe Schäden sogar Personenschäden verursachen, die unter den o.g. Umständen nicht versichert sind und man seines Lebens nicht mehr froh wird.

Angeboten werden solche Versicherungen u.a. von:


Jeder Modellflieger ist dazu verpflichtet, 
eine zusätzliche Haftpflichtversicherung 
in ausreichender Höhe abzuschliessen.


Siehe auch

Weblinks