Rechtliches zum Thema Wildfliegen
Geschrieben von Thallius bei rc-heli.de
Leider scheint es so, dass sich doch viele Piloten gar keine Gedanken darüber machen wo sie rechtlich eigentlich stehen, wenn sie mit ihrem Modell auf der Nachbarwiese eine Runde drehen. Eine sehr schöne ausführliche Abhandlung über den rechtlichen Hintergrund dazu gibt bei unter rc-network.de.
Da dieser Artikel aber sehr allgemein gehalten ist und etliche Quellennachweise enthält, ist er recht mühsam zu lesen und deshalb möchte ich mir hier mal die Mühe machen das für uns relevante so kurz es geht zusammen zu fassen und noch ein paar wichtige Zusatzinformationen einbringen, da sich seit 2001 doch einiges geändert hat. Wer genaueres wissen möchte bezüglich der dazu gehörigen Gesetzestexte, sollte den oben angegebenen Text lesen.
Alles was ich hier schreibe bezieht sich ganz speziell nur auf den Flug auf nicht zugelassenem Gelände!
Was ist also zu beachten?
Brauche ich eine Versicherung ?
Zunächst benötigt JEDER Modellpilot eine Haftpflichtversicherung. Dabei ist die Größe des Modells unerheblich. Also selbst ein PiccoZ darf nur mit einer Versicherung geflogen werden. Entgegen der oft, selbst von unwissenden Versicherungsvertretern, verbreiteten Meinung, dass dieses durch die private Haftpflicht abgedeckt ist, stimmt das so gut wie nie (mir ist kein Fall bekannt wo das die private Haftpflicht das wirklich abdeckt, aber ich möchte hier nicht „nie“ sagen). In allen mir bekannten Fällen steht in den entsprechenden Verträgen eine Klausel in der Art von „Versichert sind Modellflugzeuge sofern sie nicht einer gesonderten Versicherungspflicht unterliegen“. Da wir aber einer „gesonderten“ Versicherungspflicht unterliegen greift die private Haftpflicht hier also nicht.
Was darf ich fliegen?
Modelle mit mehr als 5kg Abfluggewicht benötigen grundsätzlich ein zugelassenes Gelände. Wildfliegen ist damit nur mit Modellen bis maximal 5kg Abfluggewicht erlaubt.
Wann darf ich fliegen?
Da wir nach Sichtflug (VFR) Regeln fliegen, gilt für uns ein Nachtflugverbot. Das bedeutet Fliegen ist erlaubt von 30min vor Sonnenaufgang bis 30min nach Sonnenuntergang. Allerdings hat die Sache einen kleinen Haken: Will man diese 30min vor- und 30min nach Sonnenuntergang nutzen, dann muss das Luftfahrzeug mit der rechtlich vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein.
Wo darf ich fliegen?
Für Modelle unter 5kg gelten eigentlich nur 4 Regeln.
- Flugmodelle mit Verbrennermotor dürfen nur mindestens 1.5km von der nächsten Wohnsiedlung entfernt geflogen werden. Hier ist die Definition der Wohnsiedlung allerdings sehr frei und wird wohl von Fall zu Fall anders gewertet.
- Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung. Was nicht bedeutet, dass wenn man mit seinem Modell 1m über die Köpfe der Kühe auf der benachbarten Wiese fliegt, man nicht eine Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit bekommen kann. Hier gilt das Recht der Verhältnismäßigkeit (was eigentlich nichts anderes bedeutet als gesunder Menschenverstand)
- Sowohl für Verbrenner- als auch für Elektromodelle gilt: Es müssen 1.5km Abstand zum nächsten Flugplatz gewahrt werden.
- Es darf keine Luftraumverletzung begangen werden
Dieser letzte Punkt ist allerdings auch der komplizierteste und vor allem rechtlich relevanteste. Denn, sind Verstöße gegen die anderen oben erwähnten Punkte eine Ordnungswidrigkeit, so kann eine Luftraumverletzung durchaus als STRAFTAT geahndet werden, wenn dabei ein Mensch zu schaden kommt. Nehmen wir also mal an, wir fliegen unerlaubt in einem kontrollierten Luftraum und unser abstürzender Heli verletzt einen Passanten, oder sogar nur mich selber. Dann wäre dieses eine Straftat und neben den immensen Kosten den der Strafprozess mit sich bringt, wäre ich danach sogar vorbestraft. Genau genommen könnte der Richter einem sogar den Autoführerschein entziehen. Denn das unerlaubte Fliegen in kontrollierten Luftraum kann durchaus verglichen werden mit betrunkenem Fahrrad fahren. Sehr theoretisch, aber nicht unmöglich.
So nachdem ich euch jetzt ein wenig für dieses Thema sensibilisiert habe werde ich versuchen das Thema Lufträume so einfach wie möglich zu erklären.
Dazu müssen wir erst mal wissen was es für Lufträume gibt und welche für uns relevant sind.
Lufträume
Auf der Seite der DFS gibt es eine schöne Animation der Lufträume in Deutschland.
<<Bild Luftraumstruktur in D) (Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Nicht für navigatorische Zwecke)
Die Lufträume C,D und E sind kontrollierte Lufträume. Zusätzlich gibt es noch die Flugbeschränkungsgebiete. Diese sind i.d.R. nur zeitweise aktiv und werden zum Beispiel bei Großveranstaltungen aktiviert. Sind diese aktiv, so darf dort nicht geflogen werden.
Der Luftraum E benötigt für VFR Flüge keine Freigabe, darf von uns also beflogen werden. Der Luftraum C über dem Luftraum E beginnt bei FL100, das sind ca. 10000ft MSL also etwa 3000m über dem Meer. Darum müssen wir uns also auch nicht kümmern (Es sei denn ihr wohnt am Mont Blanc).
Wichtig für uns sind also nur die Lufträume C+D, wobei mir kein Fall bekannt ist, wo der Luftraum C unter 1700ft GND (ca. 600m über Grund) beginnt, was für uns Heliflieger wieder nicht von Interesse wäre. Trotzdem, wenn man schon nachsieht wo seine Wiese liegt, sollte man auch das im Auge behalten. Es gibt sehr wohl Gebiete, in denen der Luftraum E ab 1000 Fuss über Grund beginnt. Diese Gebiete sind an der rosanen Umrandung zu erkennen. So fern bei den Höhenangaben nicht MSL (Meereshöhe) oder FL (FlightLevel) dabei steht, sind alle Höhen über Grund angegeben.
ICAO-Karten
Wie kann ich nun aber feststellen in welchem Luftraum ich mich bewege?
Dafür gibt es die sogenannten ICAO Karten der Deutschen Flugsicherung. Gab es diese Karten früher nur teuer zu kaufen auf Papier, so kann man sich aktuell im Internet zumindest einen Überblick verschaffen:
Stellt man bei diesem Link, in dem Popup oben rechts um auf ICAO, so kann man die Lufträume in Deutschland sehen. Das ganze ist zunächst sehr verwirrend, ist mit etwas Erklärung aber gar nicht so schwer zu verstehen.
Ich werde das ganze mal Anhand des Luftraums um Dortmund herum versuchen zu erläutern.
<< Bild ICAO-Karte Luftraum Dortmund>>
(Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Nicht für navigatorische Zwecke)
In der Mitte des Bildes sieht man die mit einer gestrichelten schwarzen Linie umrandete und rosa ausgefüllte CTR (Luftraum D) des Flughafens Dortmund. Als Angabe findet man dazu am rechten Rand „D(HX) 2500MSL“. Da eine CTR immer von GND aus anfängt gibt es also nur eine Angabe der Höhe wo diese aufhört. In diesem Fall 2500ft MSL. Wenn wir uns nun den dick grün schraffierten Rahmen drum herum ansehen, dann ist das der Luftraum D der über dieser CTR sitzt. Dieser hat mehrere Beschriftungen mit jeweils 2 Höhen. Dort steht z.B. „D FL65/2500MSL“. Das bedeutet, dieser Luftraum beginnt auf einer Höhe von 2500ft MSL (würde in dem Fall also direkt an die CTR angrenzen) und endet in einer Höhe von FL65 also ca. 6500ft (rund 2000m). Das bedeutet für uns, dass wir natürlich innerhalb der CTR (der ganze rosa schraffierte Bereich) überhaupt nicht fliegen dürfen und unterhalb des grün umrandeten Bereichs bis zu einer Höhe von 2500ft MSL, also rund 800m über dem Meer (Dieser Wert variiert in Falle dieses Luftraumes von 2000-3000ft MSL daher die verschiedenen Kästen).
Jetzt brauchen wir eigentlich nur noch die Information wie hoch unsere Wiese gegenüber MSL ist. Dafür kann man eine handelsübliche Karte heranziehen oder aber wir gehen das ganze etwas „zeitgemäßer“ an.
All diese Infos, inklusive der Lufträume können wir sehr bequem mittels GoogleEarth ermitteln. Dazu benötigt man lediglich GoogleEarth und ein Addon das uns die Lufträume in GE anzeigt. Dieses kann man sich kostenlos unter www.skyfool.de herunterladen. Danach muss man die heruntergeladene Datei nur starten und es wird automatisch GE gestartet und die Lufträume werden angezeigt. Hier hat man sogar noch den Vorteil, dass man sich das ganze 3-dimensional ansehen kann und somit direkt sieht ob man sich unter, über oder in einem Luftraum befindet.
Wichtig ist hierbei nur, dass diese Lufträume von einem Privatmann gepflegt werden. Es gibt hier also keine rechtliche Sicherheit. Will man ganz auf Nummer sicher gehen muss man die ICAO Karte der DFS benutzen.
Ich hoffe das alle meine Angaben soweit korrekt sind. Über konstruktive Kritik, Verbesserungen und notwendige Erweiterungen freue ich mich natürlich.